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Baugenehmigung

Unter einer Baugenehmigung ist eine Erlaubnis der Bauaufsichtsbehörde zu verstehen, ein Bauvorhaben zu realisieren. Hierzu muss ein Bauantrag gestellt werden, in dem ein Architekt oder Ingenieur das Bauvorhaben detailliert beschreibt. Für welche Bauvorhaben genau eine Baugenehmigung erforderlich ist, ist in den jeweiligen Landesbauordnungen beschrieben. Grundsätzlich ist eine Baugenehmigung zeitlich befristet, meist für drei Jahre, und erlischt, wenn das Bauvorhaben in dieser Zeit nicht begonnen wurde oder länger als ein Jahr unterbrochen war. Des weiteren ist eine Baugenehmigung mit vielen Auflagen verbunden. Des weiteren muss sie auf der Baustelle ständig verfügbar sein. Ob eine Baugenehmigung überhaupt erteilt wird ist u.a. vom Grundstück abhängig, somit muss es sich um Bauland handeln. Des weiteren sind Richtlinien zur Sicherheit, zum Wärmeschutz, zu Abstandflächen, zur Grenzbebauung und zur Nutzungsart einzuhalten. Allerdings wird eine Baugenehmigung nicht nur für einen Neubau fällig, sondern für jegliche Nutzungsänderungen und Abbruchmaßnahmen von Gebäuden oder auch nur Gebäudeteilen. Hierbei kann es jedoch regionale Unterschiede geben, über die die jeweilige Bausaufsichtsbehörde Auskunft erteilt. Somit können z.B. Bauvorhaben ohne Aufenthaltsräume, Carports und Garagen, Solarenergieanlagen und Wasserbecken bis zu 100m² Beckenfläche genehmigungsfrei sein. Allerdings müssen solche Bauvorhaben meist zumindest angezeigt werden und müssen den Anforderungen des öffentlichen Baurechts gerecht werden. Dies bedeutet, dass trotzdem der Bebauungsplan eines Grundstückes und auch Abstandsvorschriften eingehalten werden müssen. Grundsätzlich muss eine Baugenehmigung vor dem ersten Spatenstich eingeholt werden. Zwei Wochen vor dem Abschluss der Rohbauarbeiten und der Fertigstellung des Gebäudes hat der Bauherr die Bauaufsichtsbehörde über die Fertigstellung zu informieren, damit diese die behördliche Abnahme vornehmen kann.